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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22.VB-2   

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https://dejure.org/2024,8259
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22.VB-2 (https://dejure.org/2024,8259)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.04.2024 - VerfGH 92/22.VB-2 (https://dejure.org/2024,8259)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. April 2024 - VerfGH 92/22.VB-2 (https://dejure.org/2024,8259)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 191/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisungen von Ablehnungsgesuchen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    Insoweit bedarf es einer ins Einzelne gehenden, argumentativen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. März 2021 - VerfGH 121/20.VB-1, juris, Rn. 8, vom 18. Januar 2022 - VerfGH 191/20.VB-1, juris, Rn. 13, und vom 4. Juli 2023 - VerfGH 104/22.VB-2, NVwZ-RR 2023, 833 = juris, Rn. 12).

    Soweit die Verfassungsbeschwerde geltend macht, das Verwaltungsgericht vermute damit nach einer Vollmachtsrüge unzulässigerweise die ausreichende Bevollmächtigung der gegnerischen Prozessvertreter, liegt darin eine im Verfassungsbeschwerdeverfahren unzulässige subjektive Verzerrung des Inhalts der angefochtenen Entscheidung (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 22. September 2020 - VerfGH 72/20.VB-3, juris, Rn. 13, vom 18. Januar 2022 - VerfGH 191/20.VB-1, juris, Rn. 16, und vom 12. Dezember 2023 - VerfGH 143/21.VB-3, juris, Rn. 14).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 42/20

    Verfassungsbeschwerde in einer versicherungsrechtlichen Streitigkeit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    Inhaltlich muss ein Beschwerdeführer für eine ordnungsgemäße Begründung substantiiert darlegen, dass die von ihm behauptete Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts möglich ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11, und vom 13. Juni 2023 - VerfGH 21/22.VB-3, juris, Rn. 12).

    Die Verfassungsbeschwerde muss auf diese Weise, weil der Verfassungsgerichtshof kein "Superrevisionsgericht" ist, die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11, und vom 31. Januar 2023 - VerfGH 120/22.VB-2, juris, Rn. 6).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 21/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    Vielmehr muss die Begründung bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 7, vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 10, und vom 13. Juni 2023 - VerfGH 21/22.VB-3, juris, Rn. 12).

    Inhaltlich muss ein Beschwerdeführer für eine ordnungsgemäße Begründung substantiiert darlegen, dass die von ihm behauptete Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts möglich ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11, und vom 13. Juni 2023 - VerfGH 21/22.VB-3, juris, Rn. 12).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 55/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    Vielmehr muss die Begründung bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 7, vom 30. August 2022 - VerfGH 16/22.VB-1, juris, Rn. 10, und vom 13. Juni 2023 - VerfGH 21/22.VB-3, juris, Rn. 12).

    In einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung muss er sich dafür hinreichend mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinandersetzen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 8, und vom 31. Januar 2023 - VerfGH 120/22.VB-2, juris, Rn. 6).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 120/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    In einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung muss er sich dafür hinreichend mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinandersetzen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 24. August 2021 - VerfGH 55/21.VB-1, juris, Rn. 8, und vom 31. Januar 2023 - VerfGH 120/22.VB-2, juris, Rn. 6).

    Die Verfassungsbeschwerde muss auf diese Weise, weil der Verfassungsgerichtshof kein "Superrevisionsgericht" ist, die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11, und vom 31. Januar 2023 - VerfGH 120/22.VB-2, juris, Rn. 6).

  • OVG Hamburg, 30.05.2006 - 3 So 38/06

    Kostenfestsetzungsverfahren - zur Prüfung, ob eine wirksame Bevollmächtigung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    Letzteres gilt umso mehr, als das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung auf der Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt (siehe BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 1 WB 111.86, BVerwGE 83, 271 = juris, Leitsatz und Rn. 15 f.; siehe ferner die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 3 So 38/06, NVwZ 2006, 1301 = juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 15.12.1986 - 1 WB 111.86

    Vertretungsbefugnis - Prozessbevollmächtigter - Hauptsacheverfahren -

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    Letzteres gilt umso mehr, als das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung auf der Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt (siehe BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 1 WB 111.86, BVerwGE 83, 271 = juris, Leitsatz und Rn. 15 f.; siehe ferner die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 3 So 38/06, NVwZ 2006, 1301 = juris, Rn. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 5/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    In dem Umstand allein, dass das Verwaltungsgericht der Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin zur Beachtlichkeit der Vollmachtsrüge im Kostenfestsetzungsverfahren nicht gefolgt ist, liegt weder ein Gehörsverstoß (siehe VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 5/23.VB-2, juris, Rn. 12) noch ein Verstoß gegen das Verbot objektiver Willkür.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 143/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    Soweit die Verfassungsbeschwerde geltend macht, das Verwaltungsgericht vermute damit nach einer Vollmachtsrüge unzulässigerweise die ausreichende Bevollmächtigung der gegnerischen Prozessvertreter, liegt darin eine im Verfassungsbeschwerdeverfahren unzulässige subjektive Verzerrung des Inhalts der angefochtenen Entscheidung (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 22. September 2020 - VerfGH 72/20.VB-3, juris, Rn. 13, vom 18. Januar 2022 - VerfGH 191/20.VB-1, juris, Rn. 16, und vom 12. Dezember 2023 - VerfGH 143/21.VB-3, juris, Rn. 14).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 121/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Berufungsentscheidung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    Insoweit bedarf es einer ins Einzelne gehenden, argumentativen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. März 2021 - VerfGH 121/20.VB-1, juris, Rn. 8, vom 18. Januar 2022 - VerfGH 191/20.VB-1, juris, Rn. 13, und vom 4. Juli 2023 - VerfGH 104/22.VB-2, NVwZ-RR 2023, 833 = juris, Rn. 12).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 104/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Verstoßes

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 72/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 16/22

    Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Schadensersatzforderung wegen

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